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112
وَمَن يَكسِب خَطيئَةً أَو إِثمًا ثُمَّ يَرمِ بِهِ بَريئًا فَقَدِ احتَمَلَ بُهتانًا وَإِثمًا مُبينًا

Amir Zaidan

Und wer sich einen Fehler oder eine Verfehlung erwirbt und dann einen Unschuldigen damit belastet, der hat bereits eine große Unterstellung und eine klare Verfehlung begangen.