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180
كُتِبَ عَلَيكُم إِذا حَضَرَ أَحَدَكُمُ المَوتُ إِن تَرَكَ خَيرًا الوَصِيَّةُ لِلوالِدَينِ وَالأَقرَبينَ بِالمَعروفِ ۖ حَقًّا عَلَى المُتَّقينَ

Rudi Paret

Wenn es bei einem von euch aufs Sterben geht, und wenn er Vermögen hinterläßt, ist euch vorgeschrieben, in rechtlicher Weise eine letztwillige Verfügung zugunsten der Eltern und der nächsten Verwandten zu treffen. (Dies gilt) als eine Verpflichtung für die Gottesfürchtigen.